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Bundesgerichtshof bestätigt Auskunfts-
und Schadensersatzanspruch der EMI Musikverlage gegen die Deutsche
Telekom
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 11. März 2010
(I ZR 18/08) die Revision der T-Mobile GmbH gegen ein Urteil
des Oberlandesgerichts Hamburg vom 19. Dezember 2007 zugunsten
der EMI Musikverlage zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht
hatte EMI Music Publishing umfassend Auskunft und Schadensersatz
zugestanden, weil T-Mobile ohne gesonderten Vertrag mit EMI
Musikwerke in Form von masterbasierten Klingeltönen, Videotones
und Freizeichentönen auswertete. Der BGH hat die Rechte
der EMI nun vollumfänglich bestätigt, obgleich die
Telekom stets eine Rechtsinhaberschaft der GEMA behauptete.
Dazu Markus Hedke (Executive Vice President):
"Wir sind mit der Entscheidung des BGH für unsere
nationalen und internationalen Autoren sowie zugunsten unserer
eigenen verlegerischen Rechtsposition sehr zufrieden."
Dr. Oliver Schwenzer (Deputy General Counsel
Europe) ergänzt:
"Wir werden die Gründe abwarten und genau analysieren,
um unsere zukünftige Lizenzierung nach dem Spruch des
BGH in Deutschland optimal auszurichten. Interessant an der
Zurückweisung der Revision ist aber schon jetzt, dass
uns als Verlag ein eigener Klageanspruch in Bezug auf Werknutzungen
in einem breiten Spektrum von Mobile Entertainment, also bei
Master-, Video-, und Ringbacktones zugestanden wurde, obgleich
sich der Telekom Konzern all die Jahre auf seine Rechtsbeziehungen
zur GEMA berufen hatte."
Beide betonen:
"Mit dem Urteil des BGH ist die besondere Bedeutung
eines modernen Musikverlages in der Wertschöpfungskette
von Musik von höchster Instanz bestätigt worden.
Dies ist in der aktuellen Medienlandschaft vor allem für
unsere Autoren und einen effizienten Musikurheberschutz wichtig."
Die EMI Music Publishing betont zudem
abschließend, derzeit gemeinsam mit ihrem Servicedienstleister
CELAS in konstruktiven Gesprächen mit der Deutschen Telekom
zu sein.
Pressekontakt: Kati Ahuis, AHUIS PR, Tel:
0172-1556446, Kati.ahuis@ahuispr.de
Hamburg, 17.03.2010
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