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Bundesgerichtshof bestätigt Auskunfts- und Schadensersatzanspruch der EMI Musikverlage gegen die Deutsche Telekom

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 11. März 2010 (I ZR 18/08) die Revision der T-Mobile GmbH gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 19. Dezember 2007 zugunsten der EMI Musikverlage zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht hatte EMI Music Publishing umfassend Auskunft und Schadensersatz zugestanden, weil T-Mobile ohne gesonderten Vertrag mit EMI Musikwerke in Form von masterbasierten Klingeltönen, Videotones und Freizeichentönen auswertete. Der BGH hat die Rechte der EMI nun vollumfänglich bestätigt, obgleich die Telekom stets eine Rechtsinhaberschaft der GEMA behauptete.

Dazu Markus Hedke (Executive Vice President):
"Wir sind mit der Entscheidung des BGH für unsere nationalen und internationalen Autoren sowie zugunsten unserer eigenen verlegerischen Rechtsposition sehr zufrieden."

Dr. Oliver Schwenzer (Deputy General Counsel Europe) ergänzt:
"Wir werden die Gründe abwarten und genau analysieren, um unsere zukünftige Lizenzierung nach dem Spruch des BGH in Deutschland optimal auszurichten. Interessant an der Zurückweisung der Revision ist aber schon jetzt, dass uns als Verlag ein eigener Klageanspruch in Bezug auf Werknutzungen in einem breiten Spektrum von Mobile Entertainment, also bei Master-, Video-, und Ringbacktones zugestanden wurde, obgleich sich der Telekom Konzern all die Jahre auf seine Rechtsbeziehungen zur GEMA berufen hatte."

Beide betonen:
"Mit dem Urteil des BGH ist die besondere Bedeutung eines modernen Musikverlages in der Wertschöpfungskette von Musik von höchster Instanz bestätigt worden. Dies ist in der aktuellen Medienlandschaft vor allem für unsere Autoren und einen effizienten Musikurheberschutz wichtig."

Die EMI Music Publishing betont zudem abschließend, derzeit gemeinsam mit ihrem Servicedienstleister CELAS in konstruktiven Gesprächen mit der Deutschen Telekom zu sein.

Pressekontakt: Kati Ahuis, AHUIS PR, Tel: 0172-1556446, Kati.ahuis@ahuispr.de
Hamburg, 17.03.2010

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